Bei STEINKE als Azubi
Fachinformatiker (m/w/d)
Fachrichtung Systemintegration
Für die meisten Mitarbeiter ist der Computer ein mysteriöses Universum, eine Kiste, die voller Geheimnisse steckt. Für dich aber ist er fast ein Freund. Systemfehler und andere Störungen bringen dich nicht aus der Ruhe, denn du willst unbedingt lernen, sie zu lösen.
Unsere Fachinformatiker sind die heimlichen Helden hinter den täglichen Arbeitsabläufen bei STEINKE. Sie planen, installieren und konfigurieren komplexe IT-Systeme. Deine Aufgabe besteht natürlich auch darin, auftretende Störungen systematisch einzugrenzen und sie zu beheben.
Über neue technische Entwicklungen und relevante Gesetze musst du Bescheid wissen.
Als Fachinformatiker für Systemintegration lernst du während deiner Ausbildung, wie man Hard- und Softwarekomponenten in bestehende Systeme einpasst und in Betrieb nimmt, du baust Netzwerke auf und überwachst diese. Du wirst Experte in Sachen Fehlersuche und IT-Sicherheit.
Neben dem fachlichen Know-how geht es auch darum, die Anwender zu schulen - du lernst deshalb, wie du dein Wissen verständlich weitergeben kannst.
Ein gutes Zahlenverständnis und die Fähigkeit, logisch zu denken um komplexe Zusammenhänge durchschauen zu können, sind von Vorteil. Da technische Anleitungen teilweise nur in englischer Sprache verfasst sind, sind außerdem Englischkenntnisse wichtig.
"Die IT ist ein sehr vielfältiges und abwechslungsreiches Arbeitsfeld. Jeder bringt neue Herausforderungen. Mit der Entscheidung für den Fachinformatiker habe ich mein Hobby um Beruf gemacht."
Sebastian (Mitarbeiter IT-Abteilung bei STEINKE)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Datenschutzerklärung zu Bewerbungen:
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir personenbezogene Daten?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Sie für den Zweck Ihrer Bewerbung für ein Beschäftigungsverhältnis, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei § 26 Abs. 1 i.V.m Abs. 8 S. 2 BDSG.
Weiterhin können wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1, Buchstabe f DSGVO, das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns kommt, können wir gemäß § 26 Abs. 1 BDSG die bereits von Ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten, wenn dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.
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Ihre Daten werden für die Besetzung von Stellen des STEINKE Orthopädie-Center GmbH als auch in der Auxilium GmbH (Muttergesellschaft) erhoben. Mit der Eingabe Ihrer Daten erklären Sie sich mit der Nutzung Ihrer Daten in beiden Gesellschaften einverstanden.
Welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten Daten, die mit Ihrer Bewerbung in Zusammenhang stehen. Dies können allgemeine Daten zu Ihrer Person (wie Namen, Anschrift und Kontaktdaten), Angaben zu Ihrer zur beruflichen Qualifikation und Schulausbildung oder Angaben zur beruflichen Weiterbildung sein oder andere Angaben, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermitteln. Im Übrigen können wir von Ihnen öffentlich zugänglich gemachte, berufsbezogene Informationen verarbeiten, wie beispielsweise ein Profil bei beruflichen Social Media Netzwerken.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange wie dies über die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist.
Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten.
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